Seit gestern, dem 26. Oktober läuft bereits eine Sunrise-Periode zur Einführung des ß. Die Registrierung für jedermann ist ab dem 16. November 2010 möglich. Damit folgt die Denic dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das LATIN SMALL LETTER SHARP S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals zulässt. Bisher hat bei Eingabe einer Domain mit „ß“ das DNS in „ss“ aufgelöst.
Während der aktuell laufenden Sunrise erhalten zunächst ausschließlich jene Domaininhaber, auf die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert – und deren Domain nach dem alten Standard somit auch unter „ß“ erreichbar – war, die Gelegenheit, nun zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren. Dafür sollten sich Interessenten an ihren Provider wenden.
Ab 16. November gehört das „ß“ dann zu den gültigen Zeichen einer .de-Domain. Die DENIC hat eine eigene Informationsseite zu diesem Thema freigeschaltet.
Die gängigen Internetprotokolle und Anwendungen unterstützen ausschließlich den ASCII-Zeichensatz (a-z, 0-9, Bindestrich), in dem das „ß“ als Schriftzeichen nicht enthalten ist. Entsprechend dem bisher geltenden IDN-Standard wurden sämtliche Nicht-ASCII-Zeichen – darunter auch das „ß“ – zunächst in ein ASCII-kompatibles Format (ACE-String) überführt. Erst dann konnten sie vom Domain Name System (DNS) verarbeitet und bei Registrierungen von Domains verwendet werden. Bei Eingabe einer Domain mit Kleinbuchstaben-ß wandelten Webbrowser dieses automatisch in „ss“ um, mit der Konsequenz, dass etwa „straße.de“ zu „strasse.de“ konvertiert wurde. Ob diese Umwandlung in der Adresszeile für den Nutzer ersichtlich war, richtete sich nach dem verwendeten Browser. Bei der unlängst erfolgten Überarbeitung des IDN-Standards wurde durch das maßgebliche Standardisierungsgremium entschieden, dieses nicht rückwärtskompatibel zum bisherigen Standard zu definieren. Dies bedeutet, dass die Umwandlung von „ß“ in „ss“ künftig nicht mehr stattfindet. Stattdessen wurde das „ß“ als gültiges selbstständiges Zeichen eingeführt. Konform zum neuen Standard behandelt das DNS demnach die früher als gleichwertig gehandhabten „ß“ und „ss“ als unterschiedliche Zeichen(folgen), so dass „straße.de“ und „strasse.de“ nunmehr zwei unterschiedliche Domains sind.
Auswirkungen der fehlenden Rückwärtskompatibilität
Aus Nutzersicht kann diese Umstellung in einer Übergangszeit insofern zu unerwarteten Ergebnissen führen, als aktuelle Webbrowser und Email-Clients zumeist noch auf dem alten IDN-Standard basieren. Je nach eingesetzter Software gelangen Nutzer bei der Eingabe von „ß“ innerhalb einer Domain demnach zu unterschiedlichen existierenden Domains: Während zum neuen Standard konforme Browserversionen den Nutzern die entsprechend ihrer Eingabe korrekte Seite anzeigen, werden Nutzer älterer Versionen nach wie vor grundsätzlich auf eine Domain mit „ss“ geführt. Diese muss jedoch – unabhängig davon, ob die entsprechende Domain auf denselben Inhaber registriert ist – nicht notwendigerweise identisch mit der angefragten „ß“-Domain sein. Wann die Browserhersteller die Neuerungen des IDN-Protokolls ebenfalls mit Updates unterstützen werden, liegt nicht im Einflussbereich von DENIC. Solange diese technische Unwägbarkeit fortbesteht, empfiehlt DENIC Interessenten an einer Domain mit dem Bestandteil „ß“ daher, diesen Umstand bei der Nutzung der Domain zu berücksichtigen.