Admin-C haftet für rechtswidrige Vertipper-Domains
Das Landgericht Berlin sieht in seinem Urteil vom 13.01.2009 (AZ. 15O957/07) den Admin-C einer Vertipper-Domain nicht nur als Mitstörer, sondern verpflichtet ihn auch zur Zahlung von Schadensersatz an den Geschädigten. In diesem Fall wurde die Registrierung von Vertippervarianten der Domain eines großen Zeitarbeitunternehmens angeklagt. Die Domains waren auf einen ausländischen Inhaber registriert, und - um [...]