Das TMCH zeigt mit seiner „Claims Service“ Überwachungsfunktion an, welche identischen Domains registriert wurden. Wenn die Marke „Coca Cola“ im TMCH hinterlegt ist, bekommt der Markeninhaber eine Nachricht, falls jemand coca-cola.guru oder cocacola.guru registriert hat. Die Frage aber ist, was passiert dann? Mit den neuen TLDs wurde ein neues juristisches Werkzeug hinzugefügt, das URS. Die ist ein zweites Mittel der Wahl neben dem UDRP, welches nach wie vor und zwingend auch für alle new gTLDs angewendet werden kann. Aber wie funktionieren die beiden Maßnahmen und welche Unterschiede gibt es?
Beim URS sind die Anforderungen an die Marke also etwas höher. In Bezug auf die Benutzung kann sich der Rechteinhaber aber auch auf die Hinterlegung im TMCH beziehen. Während es das UDRP bereits seit 1999 gibt, hat die Firma IBM Anfang 2014 die ersten URS Verfahren angestrengt: für ibm.guru and ibm.ventures, welche per URS-Entscheid deaktiviert werden.
Typ | UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) | URS (Uniform Rapid Suspension) |
Anwendung für… | „Alte“ gTLDs (com/net/org usw.)Einige ccTLDs Alle neuen gTLDs |
Wenige „alte“ TLDs (z.B. .pw, Start nach dem 1. Januar 2013) Alle neuen gTLDs |
Ziel des Verfahrens | Transfer auf Rechteinhaber | Sperrung von Domainnamen für die Restlaufzeit |
Bewertung | Kumulativer Nachweis der folgenden 3 Kriterien:(i) the domain name is identical or confusingly similar to a trademark or service mark in which the complainant has rights; and(ii) the owner has no rights or legitimate interests in respect of the domain name; and(iii) the domain name has been registered and is being used in bad faith. | Der Beschwerdeführer muss im URS Verfahren nachweisen, daß(i). der beanstandete Domainname mit einer Marke identisch bzw. verwechslungsfähig ist. Hierbei muss es sich bei der Marke a) um eine valide Registrierung handeln, die aktuell benutzt wird, oder b) um eine Marke handeln, die bereits durch Gerichtsentscheidung für rechtsgültig erklärt wurde, oder c) die zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde durch ein Gesetz oder einen Vertrag namentlich geschützt ist 2. der Domaininhaber keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen hat; und 3. der Domainname bösgläubig registriert UND genutzt wird |
Kosten | Gebühr von 1.500 USD zzgl. Anwalt (gesamt im Schnitt ca. 6TEUR) |
1-15 Domains US$ 375,00 16-50 Domains US$ 400,00 51-100 Domains US$ 450,00 ab 100 Domains US$ 500,00+ zzgl. Anwalt ca. 4TEUR gesamt im Schnitt |
Anbieter | WIPO, NAF, Czech Arbitration Court (CAC) | NAF, ADNDRC |