ICANN bekommt weiterhin Gegenwind bezüglich der sog. „closed generics“ Die sind Bewerbungen, bei denen sich Markeninhaber einzelne generische Begriffe für eigene Zwecke sichern wollen, und insbesondere diese Namensräume exklusiv betrieben wollen. So haben sich z.B. Google für .film und .game, Safeway Inc. für .GROCERY und L’Oréal für .makeup beworben.
Das Markenrecht erlaubt per se keine exklusive Besetzung generischer Begriffe. Das ICANN Reglement (Bewerberhandbuch) sieht diese Einschränkung nicht vor. Sollte es zu erfolgreichen Bewerbungen kommen, werden die einen oder anderen Mitbewerber bestimmt auch vor wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen außerhalb der ICANN-Schiedsstellen nicht zurückschrecken. Spannend ist dabei natürlich die Frage, ab wann eine Bewerbung generisch ist? Apple hat sich für .apple beworben. Andererseits könnte auch die Frage, unter welchen Umständen eine TLD als geschlossener oder offener Namensarum betrieben wird, eine Rolle spielen. Die ICANN „Comment period“ bzgl. „closed generics“ läuft noch bis zum 7. März 2013 und kann hier aufgerufen werden.
Die Deadline für Einsprüche (Objection and Dispute Resolution) läuft noch bis zum 7. März. ICANN hat ein ausführliches Webinar zum dem Thema veröffentlicht.