Die GAC, die Vertretung der Länder innerhalb der ICANN, hat jetzt seine Warnungen zu den new gTLD Bewerbungen veröffentlicht (keine formalen Widersprüche). Das Recht wurde dem GAC im Rahmen des Bewerbungsprogramms für neue TLDs zugesprochen, um diesen Gelegenheit zu geben, auf ggfs. problematische Bewerbungen frühzeitig hinzuweisen (z.B. im Konflikt mit nationaler Gesetzgebung). ICANN verweist in dem Zusammenhang darauf, dass es in den meisten Fällen darum geht, dass weitere Informationen oder Erklärungen zu den Bewerbungen angefragt werden. Die Bewerber sollten sich also mit den entsprechenden Regierungsstellen in Verbindung setzen. Bewerbungen mit einer Warnung müssen bei Nichtbeachtung später mit einem „GAC Advice“ oer gar Widerspruch im offiziellen Verfahren rechnen.
Es wurden 242 Warnungen an 145 Strings ausgesprochen. Australien hat mit 129 die meisten Warnungen ausgesprochen, Deutschland sprach 20 Warnungen aus.
Entgegen der allgemeinen Erwartungen wurden keine Warnungen an die Adult Bewerbungen ausgesprochen (.sex, .gay etc)
Warnungen erhielten Bewerber für regionale TLDs (z.B. .africa), die ihr Bewerbung ohne Befürwortung der jeweiligen Regierung eingereicht haben.
Auch Markeninhaber erhielten Warnungen, nicht ganz überraschend für regionale Bezeichnungen wie .swiss, .patagonia, .delta (Nigeria), aber auch für das wettbewerbsverzerrende Besetzen generischer Begriffe wie .baby durch Johnson & Johnson, .beauty durch L’Oréal oder .app/.book durch Amazon.
Viele der Warnungen zeigen auf, wie die problematisch gesehenen Faktoren beseitigt werden können. So regt die Bundesregierung gegenüber den Bewerbern für .gmbh an, dass geprüft werden sollte, dass Bewerber für eine .gmbh Domain auch tatsächlich eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ nach Rechts Deutschlands, Österreichs, der Schweiz oder Leichtensteins sind. Weiterhin sollen die Bewerber dafür auch in der Haftung stehen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auch Warnungen an .city, .hotel und .hotels sowie .reise und .reisen gerichtet. Für .reise wird z.B. ein Gerichtsstand in Deutschland gefordert.
Gut für die Bewerber: Das ICANN-Regelwerk erlaubt, dass Bewerber mit einer Warnung binnen 21 Tage ihre Bewerbung zurückziehen können und sie erhalten 80% der 185.000 USD Gebühren zurück.