Grundsätzlich lassen sich Löschungsansprüche nur gegenüber dem Inhaber bzw Admin-C einer Domain durchsetzen. Bei dem Katz-und-Maus-Spiel einiger (ausländischer) Cybersquatting Syndikate, die ständig die Adressen und Admin-Cs ändern, und bei denen die Rechtsverletzung offensichtlich ist, kann auch die DENIC zur Prüfung bzw Löschung herangezogen werden.
Dies führt Dr. Julia Blind anhand des aktuellen Falles geführt vom Land Bayern u.a. in Bezug auf die Domain „regierung-mittelfranken.de“ in einem Artikel in der Internet World aus.