Auf Basis eines Urteils des OLG Frankfurt/Main, in dem die DENIC am 29. April 2008 verurteilt wurde, die Domain vw.de der Volkswagen AG zuzuteilen, hat die DENIC jetzt kurzfristig seine Vergaberichtlininen in erheblichem Ausmaße verändert. Künftig wird auch die Registrierung von

  • 1- und 2-stelligen,
  • rein numerischen,
  • KFZ-Kennzeichen entsprechenden, und
  • anderen TLDs ensprechenden (z.B. net.de)

Domains möglich sein.

Volkswagen hatte sich auf Wettbewerbsnachteile berufen, die dadruch entstehen, dass andere Hersteller unter ihrem Namen.de erreichbar wären. Diese wurden der Volkswagen AG in der Berufung vor dem Frankfurter OLG zugestanden, nachdem das Landesgericht zunächst zuginsten der DENIC entschieden hatte.
(OLG-FRANKFURT, Urteil vom 29.04.08, Aktenzeichen: 11 U 32/04 (Kart))

Die Folgen sind recht umfassend.
Am 23. Oktober 2009, ab 09.00 Uhr MESZ, wird die DENIC alle Domains nach dem „First come, first served“-Prinzip freigeben, die bisher gemäß den Richtlinien für die Registrierung gesperrt waren. Es wird also ausdrücklich keine Sunrise Phase geben, und damit wird der Run recht groß sein, vermutlich insbesondere seitens der Domainhändler.

An eine der begehrten kurzen Domains zu kommen, wird deswegen freilich fast aussichtslos sein.