Die amerikanische Firma STR Smith Travel Research, Inc hat in einem Dispute Verfahren die Domain STR.com zugesprochen bekommen. Das Schiedsgericht entschied, dass der aktuelle Inhaber der Domain, diese in bösem Glauben registriert und genutzt hat (er hatte bis zuletzt auf Pay-per-click Basis Provisionen von Reiseanbietern verdient), und kein eigenes berechtigtes Interesse an der Domain habe.
Dieses Urteil ist sehr interessant, ist doch zuletzt bei 2- und 3-stelligen Domains eher selten zugunsten der Beschwerdestellenden entschieden worden, da eine exklusive Nutzung nur wenigen Parteien bisher zugesprochen wurde. In diesem Fall scheint denn auch die böswillige Nutzung im Vordergrund gestanden zu haben.
Generell gibt es für viele TLDs die Möglichkeit, anstatt eines langwierigen Gerichtsverfahrens standardisierte Schiedsverfahren in Anspruch zu nehmen. Für .DE Domains ist dies leider nicht der Fall.
Die Entscheidung kann hier gefunden werden.