AGB managed IP

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ genannt) der managed IP GmbH, Zenettistraße 20, D-80337 München („managed IP“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der managed IP und ihren Kunden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn managed IP in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen an den Kunden erbringen sollte. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, soweit sie durch managed IP schriftlich akzeptiert wurden.

  1. Änderungen

managed IP ist berechtigt, ihre Preise nach vorheriger Mitteilung in Textform zu ändern, falls Registrierungsstellen oder Dritte, deren Dienste für die Durchführung von Domaindienstleistungen erforderlich sind, ihre Gebühren bzw. Preise erhöht haben.

 

  1. Vertragsgegenstand, Vertragspflichten und Obliegenheiten der Parteien

3.1 managed IP bietet seinen Kunden das Management bzw. die Verwaltung Ihrer Domains an. managed IP handelt dabei lediglich als Vermittler und schuldet nur die Beantragung der gewünschten Maßnahme bei der DENIC oder einer anderen zuständigen Stelle zur Vergabe von Domains („Registrierungsstelle“). Ein Vertrag kommt jeweils nur zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle zustande. Die Gefahr, dass die beantragte Maßnahme von der jeweiligen Registrierungsstelle nicht umgesetzt wird, trägt der Kunde. managed IP erteilt lediglich unverbindliche Auskünfte über die Verfügbarkeit und/oder Registrierbarkeit einer Domain.

3.2 Die Verwaltung von Domains erfolgt bei einer von managed IP im eigenen Ermessen auszuwählenden geeigneten Registrierungsstelle. Der Kunde hat bei einem Wechsel der Registrierstelle mitzuwirken.

3.3 Sofern der Kunde managed IP damit beauftragt, die Registrierung oder Transfer einer oder mehrerer Domains zu veranlassen, steht die Erfüllung dieses Auftrags unter dem Vorbehalt der Anerkennung und Einhaltung der Registrierungs- und Vergabebedingungen sowie der sonstigen Richtlinien und Policies der jeweiligen Registrierungsstellen durch den Kunden. Insbesondere wird auf die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) verwiesen, wonach Streitigkeiten über Domains wegen der Verletzung von Schutzrechten bei einigen Top Level Domains z.B. nach Maßgabe der UDRP oder ADR geklärt werden. Eine unverbindliche Auflistung der Richtlinien und Bedingungen der über managed IP verfügbaren Top-Level-Domains (und/oder Links zu den Websites der Registrierungsstellen) findet sich unter der URL http://nics.mip.biz.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass managed IP und ihre Vertragspartner vertraglich verpflichtet sind, einem Schiedsspruch aufgrund eines Verfahrens nach der UDRP Folge zu leisten, insbesondere eine Domain ggf. zu löschen oder auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn der Kunde weist managed IP binnen 10 Tagen nach Zugang des Schiedsspruchs nach, dass er gegen den obsiegenden Gegner vor einem ordentlichen Gericht Klage erhoben hat.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Verletzung von Schutzrechten durch eine Domain und bis 15 Tage nach der finalen Entscheidung in diesem Verfahren, eine Übertragung der streitgegenständlichen Domain durch den Kunden an einen Dritten nicht möglich ist.

3.4 Für einen Providerwechsel (Transfer) des Kunden zu managed IP ist die Freigabe des die Domain bisher betreuenden Providers oder des Admin-C erforderlich. Der Kunde muss seine Domains bei seinem bisherigen Provider kündigen. Die Gefahr, dass eine Ummeldung nicht erfolgen kann, trägt der Kunde.

3.5 managed IP bietet seinen Kunden weitere Dienstleistungen an, z.B. die Weiterleitung von Domains und/oder aus der Domain abgeleitete E-Mail Adressen an Zielorte des Kunden („Weiterleitung“), den Kauf oder Rückkauf von Domains, Domainanalyse, -recherche oder -überwachung, das Fungieren als Registrant und/oder Admin- C oder Beratung in Domainangelegenheiten.

managed IP ist im Falle der Weiterleitung nicht verpflichtet, die Inhalte auf den Zielorten der Weiterleitung (z.B. Websites) oder die Weiterleitung selbst auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Das Agieren von managed IP als Admin C erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Dieser haftet insbesondere dafür, dass die Inhalte der Website(s), für die managed IP als Admin C und/oder Registrant agiert, nicht gegen anwendbare Gesetze verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Er ist zur Überwachung der Inhalte verpflichtet. managed IP ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Kunde stellt managed IP sowie etwaige Rechtsnachfolger von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten des Kunden beruhen.

3.6 Es obliegt dem Kunden, die notwendige funktionsfähige technische Infrastruktur (z.B. Server, DNS etc.), die für die Inanspruchnahme der managed IP Dienstleistungen erforderlich ist, auf eigene Kosten bereitzustellen.

3.7 Es obliegt dem Kunden, täglich angemessene Datensicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

  1. Zahlungsbedingungen/ Verzug

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, an managed IP die im Bestellformular genannten Preise/Gebühren gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (soweit diese anfällt) zu zahlen. Die im Bestellformular genannten Preise/Gebühren beinhalten die zwingenden Gebühren der Registrierungsstellen. Die mindestens zu bezahlende Laufzeit beträgt 12 Monate pro Domain Name. Jahresgebühren sind jeweils im Voraus fällig.

4.2 Dienstleistungen von managed IP sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung gilt drei (3) Tage nach Rechnungsdatum als zugegangen, es sei denn der Kunde kann den Zugang zu einem anderen Zeitpunkt nachweisen.

4.3 managed IP ist für den Fall, dass der Kunde mindestens einen (1) Monat mit einer Zahlung für Domaindienstleistungen in Verzug geraten ist, berechtigt, den Zugang zum Onlineportal für die Domainverwaltung zu sperren. Sobald der Kunde mit einer Zahlung für Domaindienstleistungen mindestens zwei (2) Monate in Verzug geraten ist, ist managed IP zudem berechtigt, die Domaindienste (z.B. E-Mail, Website) teilweise oder vollständig zu sperren. Ab einer Verzugsdauer von mindestens drei (3) Monaten, ist managed IP berechtigt, die Domain(s), für die der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, zum nächst möglichen Zeitpunkt löschen zu lassen.

  1. Laufzeit/ Kündigung

5.1 Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit. Er kann mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch 12 Monate nach Vertragsschluss. Domainregistrierungs-, oder Domain-verlängerungsentgelte oder sonstige Entgelte für erbrachte Dienstleistungen können im Falle einer Kündigung nicht, auch nicht anteilig, erstattet oder gutgeschrieben werden.

5.2 Für den Fall, dass managed IP den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigt, erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden und managed IP ist insbesondere berechtigt, die Domain(s) umgehend freizugeben.

  1. Haftung

6.1 managed IP haftet nur, soweit ihr, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch managed IP, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten bzw. Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Kunden als Vertragspartner gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

6.2 Im Falle entgeltlicher Leistungen und der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist eine Haftung von managed IP und/oder ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldens-unabhängige Haftung von managed IP – insbesondere eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund einer abgegebenen Garantie – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von managed IP bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Kunden oder bei Arglist.

6.4 managed IP haftet nicht aufgrund von Ausfällen oder Störungen, insbesondere von Infrastrukturen und des Internets oder darüber übermittelte Informationen, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von managed IP liegen.

  1. Verfügbarkeit der Server

managed IP strebt eine Erreichbarkeit der Server von über 98,5% im Jahresdurchschnitt an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten für Wartungsarbeiten und sonstige technische Arbeiten im für den Kunden zumutbaren Umfang (nicht mehr als 1% im Jahresmittel). Technische Arbeiten, insbesondere Wartungen die voraussichtlich zu Unterbrechungen von mehr als einer (1) Stunde führen, werden möglichst zu Zeiten durchgeführt, in denen der Traffic regelmäßig gering ist und dem Kunden frühestmöglich angekündigt. Ebenfalls ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich von managed IP liegen, nicht verfügbar sind.

  1. Vertraulichkeit

8.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über den Abschluss und den Inhalt dieses Vertrages sowie über sämtliche Dokumente und Informationen, die als “vertraulich” o.ä. gekennzeichnet sind und die eine Partei (die „empfangende Partei“ genannt) im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhält („Informationen“), von der empfangenden Partei streng vertraulich zu behandeln (wobei wenigstens der gleiche Grad an Sorgfalt zu Grunde zu legen ist, den die empfangende Partei für den Schutz eigener vertraulicher Informationen aufwendet). Eine Weitergabe solcher Informationen an (freie) Mitarbeiter, externe Berater und Dienstleister darf nur erfolgen, wenn es in Ansehung der Zwecke dieses Vertrags notwendig ist.

8.2 Diese Verpflichtungen finden keine Anwendung auf Informationen, die (a) bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder nach Offenlegung ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits bekannt sind, (c) eine Partei von einer dritten Partei erhalten hat, die berechtigt war diese Informationen weiter zu geben (d) aufgrund Gesetzes oder richterlicher oder behördlicher Anordnung oder aufgrund Kapitalmarktvorschriften offen gelegt werden müssen.

  1. Datenschutz

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in unseren Datenschutzhinweisen, die diesem Vertrag als Anhang 3 beigefügt sind.

  1. Sonstiges

10.1 managed IP ist berechtigt, diesen Vertrag oder die Rechte und Pflichten daraus an einen Dritten zu übertragen.

10.2 managed IP ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen und/oder diese während der Vertragslaufzeit zu wechseln, es sei denn dem Kunden entstünden dadurch Nachteile.

10.3 Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

10.4 Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Kollisionsvorschriften des IPR.

10.5 Erfüllungsort ist München. Als Gerichtsstand gilt München als vereinbart, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs oder um eine Person ohne festen Wohnsitz in Deutschland handelt oder sofern der Kunde seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.6 Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

10.7 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Bei einer unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diese in gemeinsamem Einvernehmen durch eine Bestimmung ersetzen, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: Juni 2022