Schon seit Jahren sind Registrare gemäß ICANN WHOIS Accuracy Specification verpflichtet, die Inhaber generischer Domainendungen (com/net/org usw, aber auch new gTLDs) zu verifizieren. Hierfür wird idR eine E-Mail an den Inhaber gesandt, welche innerhalb einer Frist von 15-30 Tagen  bestätigt werden muss. Sollte innerhalb bestimmter Fristen keine Verifizierung erfolgen, wird die Domain bei der Registry auf den Status HOLD gesetzt. Sie kann dann nicht mehr von den Nameservern aufgelöst werden und ist dadurch nicht erreichbar.

Mit Einführung der NIS2 Richtlinie setzen immer mehr Vergabestellen „KYC“-ähnliche Prozesse (Kontaktvalidierung) auf. Diese und/oder deren Registrare müssen prüfen, ob die bei der Registrierung angegebenen Daten des Domaininhabers korrekt sind. Unter folgenden Endungen wurde bereits oder wird aktuell die Validierung eingeführt:

.de (Denic)

Die Denic führt verpflichtende E-Mail-Verifizierungen ein sowie strengere Prüfungen von Kontakt- und Adressdaten. Im Rahmen von „Risk Assessments“ werden Auffälligkeiten ermittelt und auch Stichproben durchgeführt. Der Registrar und Registrant werden von der Denic per E-Mail über die anstehende Validierung informiert. Bei Neuregistrierungen und Updates von .de-Domains führt Denic grundsätzlich eine Adressprüfung durch. Bei der Denic werden übrigens für Unternehmens-Domaininhaber (oder anderen Organisationen) die vollständigen Daten im Whois seit Dezember 2025 wieder angezeigt. Bei privaten Inhabern werden nach wie vor keine Daten ausgewiesen (–> DSGVO).

.be (DNS.BE)

DNS.BE validiert Domain-Inhaber ebenso bei Registrierung oder Aktualisierung. Das Hochladen von Informationen aus Reisepässen oder Personalausweisen ist eine Möglichkeit, das Verifizierungsverfahren zu durchlaufen. Es gibt verschiedene Alternativen, wie etwa das Hochladen einer auf den Namen des Unternehmens ausgestellten Rechnung für Versorgungsleistungen. Die Verifizierung kann auch über Anbieter wie itsme, eID, iDIN oder Onfido durchgeführt werden. Domains bleiben deaktiv, bis der Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde.

.cn (CNNIC)

CNNIC fordert von juristischen Personen die Kopie eines HRG Auszugs sowie die Passkopie eines Mitarbeiters des Unternehmens. Die Daten werden nach China übermittelt. Erst nach erfolgreicher Validierung wird die entsprechende Domain aktiviert.

.ru (RUcenter)

In Russland wird die Kontaktvalidierung nochmal strenger. Für Ausländer (Privat- oder juristische Person‘) wird die Verifizierung über „Gosuslugi“ nicht mehr zugelassen sein. Möglich wird es sein, Domains auf einen Russischen Inhaber umzuschreiben oder es wird vermutlich auch möglich sein, gegen Gebühr einen Treuhänder validieren zu lassen. Details dazu sind per Juni 2026 noch nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass ohne Verifizierung die Verlängerung oder Update von .ru Domains nicht mehr möglich sein wird.

.pt (DNS.PT)

Auch DNS.PT verifiziert Inhaber seit Ende Juni 2026 im Rahmen der portugiesischen Umsetzung von NIS2. Konkret sollen E-Mail-Adresse und Telefonnummer bei Domainregistrierungen, Inhaberwechseln und Update von Kontaktdaten geprüft werden. Wie sich die Prüfung von Telefonnummern im Detail gestaltet, wird den Registraren überlassen.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, bei seinem Domain-Provider auf die korrekte Übermittlung von Inhaberdaten zu achten und sich Unterstützung in den Validierungsprozessen (bei selbigem) zu holen. Es ist außerdem damit zu rechnen, dass auch andere Vergabestellen die Inhabervalidierung einführen, leider – wie es scheint – in unterschiedlichen Ausprägungen.